Fahrerlaubnisklassen
Der neue EU-Führerschein – gültig seit 2013.
Ich bilde folgende Fahrerlaubnisklassen aus:
Fahrerlaubnisklasse B
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre
- diese Klasse beinhaltet die Klassen AM und L
Was darf ich mit der Klasse B fahren?:
- Pkw – vierrädrige Kfz bis 3.500 kg, zur Beförderung von bis zu 8 Personen (+ Fahrer)
- mit Anhänger bis 750 kg > Kombination bis 4.250 kg
- mit Anhänger über 750 kg > Kombination bis 3.500 kg
Fahrerlaubnisklasse A
- Mindestalter 20
- beinhaltet die Klassen AM, A 1, A2
Was darf ich mit der Klasse A fahren?:
- Krafträder (unbeschränkt):
- 2 Jahre Vorbesitz A2; bei Direkteinstieg: Mindestalter 24
- dreirädrige Kfz über 15 kW (Mindestalter: 21)
Fahrerlaubnisklasse A1
- Mindestalter: 16 Jahre
- beinhaltet die Klasse AM
Was darf ich mit der Klasse A1 fahren?:
- Leichtkrafträder:
- bis 125 ccm Hubraum bis 11 kW Leistung und max. 0,1 kW Leistung je Kilogramm
- dreirädrige Kfz bis 15 kW Leistung
Fahrerlaubnisklasse A2
- Mindestalter: 18 Jahre
- beinhaltet die Klassen AM und A1
Was darf ich mit der Klasse A2 fahren?:
- Krafträder bis 35 kW und max. 0,2 kW Leistung je Kilogramm
Erläuterungen zu weiteren Klassen:
Fahrerlaubnisklasse AM
- Mindestalter: 16 Jahre
Was darf ich mit der Klasse AM fahren?:
- zweirädrige Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor
- dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leicht-Kfz bis 350 kg
- (ohne Gewicht der Batterien bei Elektrofahrzeugen) bis 45 km/h, bis 50 ccm (Benziner), bis 4 kW (Diesel, Elektro)
Fahrerlaubnisklasse L
- Mindestalter: 16 Jahre
Was darf ich mit der Klasse L fahren?:
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge:
- bis 25 km/h, mit Anhänger
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen: bis 40 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h
(nur in Deutschland gültig)
Fahrerlaubnisklasse T
- Mindestalter: 16 Jahre
- beinhaltet die Klassen AM und L
Was darf ich mit der Klasse T fahren?:
- Land- und forstwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen:
- bis 40 km/h, mit Anhänger
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen: bis 60 km/h (unter 18 Jahre: bis 40 km/h), mit Anhänger